| Unsere Saunaordnung | | Drucken | |
Lieber Saunagast!Wir freuen uns, dass Sie das Dianabad besuchen. Wir möchten Sie mit der Saunaordnung vertraut machen, damit einem erholsamen Aufenthalt in der Anlage nichts mehr im Wege steht. Bei Fragen, Anregungen oder Beschwerden, wenden Sie sich bitte an die Betriebsleitung.
Grundlage der Saunaordnung ist die Badeordnung. Das Betreten des Saunabereiches ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Die Nutzungszeit richtet sich nach den gelösten Tarifen. Die An- und Auskleidezeit ist in die Nutzungszeit einbezogen. Bei Überschreitung der Nutzungszeit hat der Gast einen gemäß dem gültigen Tarifsystem festgelegten Nachzahlpreis zu zahlen. Mit dem Erwerb einer Saunaeintrittsberechtigung kann auch das Bad mitbenützt werden. Der gesamt Saunabereich ist Nacktbereich und daher ohne Badekleidung zu betreten. Kinder unter 14 Jahren ist der Zutritt zur Sauna nicht gestattet! Das Betreten des Saunakomplexes mit Strassenschuhen ist nicht gestattet. Die Benutzung des Saunaraumes ist nur barfuß und mit einem ausreichend großen Liegetuch gestattet. Die Handtücher sind beim Verlassen des Saunaraumes mitzunehmen. Jede Wäsche von Handtüchern oder Trocknen von Handtüchern im Saunaraum oder auf Heizkörpern anderer Räume ist mit Rücksicht auf die Luftqualität zu unterlassen. Vor dem ersten Saunagang und vor dem Sprung ins Tauchbecken soll gründlich geduscht werden. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist ausschließlich in den Gastronomiebereichen gestattet. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Gläser und Teller aus dem Gastronomiebereich in den Saunabereich eingebracht werden. Das gesamte Dianabad ist Nichtraucherzone und es gibt keine Möglichkeit innerhalb des Dianabades zu Rauchen ! Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder Plastik sowie Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht in die Dusch- oder Saunaräume mitgenommen werden. Es wird gebeten, die Unterhaltung auf das erforderliche Minimum zu reduzieren - aus Rücksicht auf andere Gäste, die in der Sauna Entspannung suchen. Aufguss- und Lüftungszeiten werden vom Saunawart festgelegt. Zwischenaufgüsse sind zu unterlassen. Für Aufgüsse sind ausschließlich die von der Betriebsleitung genehmigten Saunaöle zu verwenden. In der Niedertemperatursauna darf kein Aufguss gemacht werden. Alkoholaufgüsse sind in allen Saunaräumen strikt verboten. Die gesamte Saunaanlage ist rein zu halten. Im gesamten Saunabereich herrscht RAUCHVERBOT. Die Benützung der Toilettenanlagen ist Kleinkindern nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Das Reservieren von Saunaliegen ist nicht gestattet. Bei Bedarf ist unser Badepersonal berechtigt, persönliche Gegenstände von reservierten Liegen zu entfernen und in Verwahrung zu nehmen (ein Anspruch auf die Liegen durch den Saunagast besteht nicht). Jede Art von Belästigung der Saunagäste ist untersagt. Bei der Benutzung der Ruheliegen sind diese mit Handtüchern bzw. einem Bademantel abzudecken. Ein Reservieren der Liegen ist im Interesse aller NutzerInnen nicht erlaubt. Kosmetik, wie Nägelschneiden, Rasieren, Haare färben und ähnliches gehören nicht zum Saunabesuch. Den Anweisungen des Saunapersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Die Saunaordnung ist Bestandteil der Haus- und Badeordnung und somit für alle Nutzer verbindlich. Die Betriebsleitung |


